Festumzug
Während des Festumzugs präsentiert sich der Freistaat Thüringen in all seinen bunten Facetten. Musik, fröhliche Begegnungen sowie kreative Darstellungen von engagierten Vereinen, Initiativen, Unternehmen, Ehrenamtlichen, Musikkapellen und Fanfarenzüge verschmelzen zu einem lebendigen Bild, das die Vielfalt und Lebensfreude des Freistaats spürbar macht. Der Festumzug zieht sich über 3,4 km durch die Nordhäuser Innenstadt und begeistert mit Farben, Klängen und Energie. Wer nicht vor Ort sein kann, erlebt das Spektakel über den MDR-Live-Stream.
Ein farbenfrohes Erlebnis voller Herz und Lebensfreude - der Festumzug ist zweifellos der Höhepunkt und krönender Abschluss des Thüringentags.
Teilnahmebedingungen für den Festumzug am 13. Juni 2027
Damit unser Festumzug für alle Beteiligten und Besucherinnen und Besucher zu einem sicheren und gelungenen Erlebnis wird, bitten wir alle teilnehmenden Gruppen, folgende Richtlinien zu beachten:
Anmeldung
Werden Sie Teil unseres Festumzugs! Zum Anmeldeformular für den Festumzug.
Teilnahmebedingungen für den Festumzug am 13. Juni 2027
Damit unser Festumzug für alle Beteiligten und Besucherinnen und Besucher zu einem sicheren und gelungenen Erlebnis wird, bitten wir alle teilnehmenden Gruppen, folgende Richtlinien zu beachten.
Allgemeine Sicherheitshinweise
- Die Teilnahme am Umzug erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zugteilnehmer haben für den eigenen Versicherungsschutz zu sorgen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters, der Zugleitung, städtischer Helfer und eventueller Brandsicherheitskräfte ist jederzeit Folge zu leisten.
- Bei Störungen jeglicher Art ist unverzüglich die Zugleitung zu verständigen. Die Zugleitung trifft die notwendigen Entscheidungen und gibt Anordnungen.
- Die Anweisungen des beauftragten Personals sind bindend.
- Bei Anmeldung zum Umzug muss in jeder Gruppe ein Verantwortlicher bestimmt und auf dem Anmeldeformular namentlich mit Handynummer angegeben werden. Der Gruppenverantwortliche ist vor Ort bei seiner Gruppe und über die angegebene Handynummer während des Umzugs permanent erreichbar. Er unterliegt einem strikten Alkohol- und Drogenverbot und sorgt in seiner Gruppe für die Einhaltung des Jugendschutzes (gem. JuSchG). Fährt die Gruppe auf einem Wagen, kann der Gruppenverantwortliche nicht gleichzeitig der Fahrer sein. Der Gruppenverantwortliche ist zudem zuständig für die Auswahl, Einweisung und Überwachung der Sicherheitsbegleiter der Gruppe.
- Der Festumzug wird nach den aktuell geltenden Hygienevorschriften durchgeführt. Sofern das geltende Infektionsschutzgesetz die Durchführung des Festumzuges nicht ermöglicht, sind gegenseitige Schadensansprüche ausgeschlossen.
Kostenregelung
- Ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten o. ä. entsteht nicht.

